Gleichstellungs-Beauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt eine wichtige Position ein. Im Folgenden wird weiterhin auf die Aufgaben der Gleichstellungsbeauf-tragten sowie zentrale Gesetze und Leitprinzipien knapp eingegangen.
Gleichstellung
Neben weiteren Rechtsvorschriften ist der Wille zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern im EG-Vertrag und im Grundgesetz festgeschrieben. Um jedoch die tatsächliche Gleichstellung in Unternehmen zu erreichen und langfristig zu wahren, ist die Position der Gleichstellungsbeauftragten geschaffen worden. Derzeit übt Fiona Simmer diese aus und steht für Fragen und Anregungen als Ansprechperson zur Verfügung.
Aufgaben
Der Gleichstellungsbeauftragten kommen nach dem Gleichstellungsgesetz zahlreiche Aufgaben zu, von denen die wichtigsten im Folgenden konkret benannt werden:
- Mitwirkung bei Verfahren zur Einstellung von Personal
- Präsenz bei Vorstellungsgesprächen und allgemein bei Personalauswahlverfahren
- Vorantreibung von Initiativen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Weiterbildung, Elternzeit, Teilzeitarbeit, Telearbeit, etc.)
- regelmäßige Teilnahme an Meetings zur Personalentwicklung und die entsprechende Mitarbeit in internen Gremien
- Unterstützung der Kolleg*innen bei der Rechtsdurchsetzung
- Unterstützung von Initiativen zur Verbesserung der Arbeitssituation für Frauen im Unternehmen
- Mitwirkung bei der Erstellung von Frauenförderplänen und die Überwachung von deren Umsetzung
Leitprinzipien und Gesetze
Landesgleichstellungsgesetz des Saarlandes
Im Mai 1989 hat das Saarland als das erste Bundesland ein Frauenfördergesetz erlassen.
Das Landesgleichstellungsgesetz können Sie hier einsehen.
Frauenförderpläne
Der gesetzlich vorgeschriebene Frauenförderplan ist ein wichtiges Instrument zur Erreichung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Er muss in regelmäßigen Abständen auf Wirksamkeit geprüft werden. Sein Ziel ist neben der allgemeinen Erhöhung des Frauenanteils die Erhöhung des Frauenanteils in allen Berufslaufbahnen (insbesondere Führungspositionen) und Gehaltsstufen.
Gender Mainstreaming
Bei allen Vorhaben die verschiedenen Interessen und Bedürfnisse von Frauen und Männern zu analysieren und zu berücksichtigen, dazu verpflichtet das Leitprinzip des "Gender Mainstreaming". Auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind weitere Informationen zum Gender Mainstreaming zu finden.