Gleichstellungs-Beauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt eine wichtige Position ein. Im Folgenden wird weiterhin auf die Aufgaben der Gleichstellungsbeauf-tragten sowie zentrale Gesetze und Leitprinzipien knapp eingegangen.



Gleichstellung

Neben weiteren Rechtsvorschriften ist der Wille zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern im EG-Vertrag und im Grundgesetz festgeschrieben. Um jedoch die tatsächliche Gleichstellung in Unternehmen zu erreichen und langfristig zu wahren, ist die Position der Gleichstellungsbeauftragten geschaffen worden. Derzeit übt Fiona Simmer diese aus und steht für Fragen und Anregungen als Ansprechperson zur Verfügung.

In unserem Unternehmen sind derzeit
35 Prozent
der Führungspositionen durch Frauen besetzt.

Aufgaben

Der Gleichstellungsbeauftragten kommen nach dem Gleichstellungsgesetz zahlreiche Aufgaben zu, von denen die wichtigsten im Folgenden konkret benannt werden:

  • Mitwirkung bei Verfahren zur Einstellung von Personal
  • Präsenz bei Vorstellungsgesprächen und allgemein bei Personalauswahlverfahren
  • Vorantreibung von Initiativen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf (Weiterbildung, Elternzeit, Teilzeitarbeit, Telearbeit, etc.)
  • regelmäßige Teilnahme an Meetings zur Personalentwicklung und die entsprechende Mitarbeit in internen Gremien
  • Unterstützung der Kolleg*innen bei der Rechtsdurchsetzung
  • Unterstützung von Initiativen zur Verbesserung der Arbeitssituation für Frauen im Unternehmen
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Frauenförderplänen und die Überwachung von deren Umsetzung

Leitprinzipien und Gesetze

Landesgleichstellungsgesetz des Saarlandes

Im Mai 1989 hat das Saarland als das erste Bundesland ein Frauenfördergesetz erlassen. 

Nach fast 20 Jahren wurde das Gesetz im Juni 2015 erneuert. In vielen Bereichen des öffentlichen Dienstes hat sich seit Erlass des ersten Frauenfördergesetzes zwar viel getan, aber trotzdem zeigt sich: Gerade in den Verwaltungsspitzen und Führungspositionen des Saarlandes bleibt der Anteil an Frauen deutlich hinter dem Männeranteil zurück. Frauen übernehmen immer noch überwiegend die Familienarbeit und Pflegeaufgaben. Zudem ist es für Frauen und Männer, die sich um Kinder kümmern oder Angehörige pflegen, nach wie vor schwierig, Familie und Beruf „unter einen Hut“ zu bekommen.
Landesgleichstellungsgesetz des Saarlandes

Das Landesgleichstellungsgesetz können Sie hier einsehen.

Frauenförderpläne

Der gesetzlich vorgeschriebene Frauenförderplan ist ein wichtiges Instrument zur Erreichung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Er muss in regelmäßigen Abständen auf Wirksamkeit geprüft werden. Sein Ziel ist neben der allgemeinen Erhöhung des Frauenanteils die Erhöhung des Frauenanteils in allen Berufslaufbahnen (insbesondere Führungspositionen) und Gehaltsstufen.

Gender Mainstreaming

Bei allen Vorhaben die verschiedenen Interessen und Bedürfnisse von Frauen und Männern zu analysieren und zu berücksichtigen, dazu verpflichtet das Leitprinzip des "Gender Mainstreaming". Auf der Webseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sind weitere Informationen zum Gender Mainstreaming zu finden.